Teilnahmebedingungen für die Biofinity Energys VR-Brillen-Promotion

Für die Biofinity Energys Promotion (im Folgenden „Promotion“) geltend die nachfolgend ausgeführten allgemeinen Bedingungen („Teilnahmebedingungen“)

1. Allgemeines
1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen der CooperVision GmbH, West Park 45, Siemensstraße 3, 64859 Eppertshausen (im Nachfolgenden „CooperVision“) und der juristischen/natürlichen Person („Teilnehmende Partei“), die diese Bedingungen annimmt.
1.2 Diese Bedingungen gelten mit der Teilnehmenden Partei als vereinbart und genehmigt an dem Datum, an dem die Teilnehmende Partei sein/ihr Einverständnis zu diesen Bedingungen durch das Anklicken von „Annehmen“ unten anzeigt (der „Stichtag“).

2. Beschreibung der Promotion
2.1 Vorbehaltlich der Bestellung von mindestens 30 Boxen Biofinity Energys Kontaktlinsen und der Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, stellt CooperVision der Teilnehmenden Partei die unten spezifizierte Anzahl von VR-Brillen zur Verfügung und fördert seine/ihre Werbekampagne für die Virtual-Reality-Brillen („VR-Brillen“) Promotion mit einem Betrag von bis zu EUR 450 (wenn die Bestellung für 50 Boxen gemacht wird) oder EUR 200 (für die Bestellung von 30 Boxen).
2.2 Die VR-Brillen Promotion ermöglicht der Teilnehmenden Partei, Kunden eine VR-Brille zur Verfügung zu stellen, wenn diese von einem Wettbewerbsprodukt zu den Biofinity Energys Linsen wechseln oder die Biofinity Energys Linsen zum ersten Mal testen, und eine Bewertung bezüglich der ihre neuen Biofinity Energys Linsen abgeben.
2.3 Die VR-Brillen und die Bewertungsformulare werden der Teilnehmenden Partei geliefert, nachdem er/sie seine/ihre Bestellung für die Biofinity Energys Linsen abgegeben hat. Für 50 Boxen Biofinity Energys Linsen erhält die Teilnehmende Partei 25 VR-Brillen. Für jede 30 Boxen erhält die Teilnehmende Partei 15 VR-Brillen.
2.4 Die VR-Brillen dürfen nicht an die Endnutzer verkauft werden, sondern diesen nur als Gegenleistung für ihre Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
2.5 Die vom Endnutzer ausgefüllten Bewertungsformulare werden von der Teilnehmenden Partei an CooperVision zurückgesandt. Das Bewertungsformular darf von der Teilnehmenden Partei nicht verändert werden.
2.6 Die Teilnehmende Partei selbst füllt ebenfalls ein Bewertungsformular aus und sendet dieses an CooperVision.

3. Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme am Wettbewerb ist vom 05.05.17, 00:00 Uhr (MEZ) bis 31.07.17 24:00 Uhr (MEZ) („Teilnahmezeitraum“) möglich.

4. Teilnahmeberechtigung
4.1 Die Teilnahme ist kostenfrei. Zur Teilnahme an der Promotion ist es erforderlich, dass die Teilnehmende Partei entweder Optiker ist oder als Augenarzt in Deutschland praktiziert.
4.2 Nach der Bestellung von 50 oder 30 Boxen Biofinity Energys Linsen bei CooperVision erhält die Teilnehmende Partei einen Gutschein („Gutschein“). Der Gutschein, der eine Kompensation von Werbekosten von EUR 450 (wenn die Bestellung für 50 Kisten gemacht wird) oder EUR 200 (für die Bestellung für 30 Kisten) wie in Ziffer 4.5 näher beschrieben, ermöglicht.
4.3 Die Teilnehmende Partei ist dann berechtigt zusammen mit www.LoyaltyLab.de oder www.rote-elefanten.com die Werbematerialen (wie Newsletter, Online-Banner), die von CooperVision für die VR-Brillen Promotion bereitgestellt werden, zu personalisieren und die individualisierte Biofinity Energys Werbeanzeigen zu erstellen.
4.4 Die Anpassung der Point-of-Sale-Materialien bedeutet, dass die Teilnehmende Partei sein/ihr eigenes Logo in die Materialien einfügen darf. Sämtliche Schutzrechte, Urheberrechte und Know-How, die in den von CooperVision angebotenen Materialien enthalten sind, verbleiben bei CooperVision.
4.5 Um die Kompensation für die Werbekosten zu erhalten, muss die Teilnehmende Partei CooperVision vier Dokumente zur Verfügung stellen:

  • die Rechnung einer dritten Partei (Druckerei, Marketing Agentur etc.), welche die Werbekosten ausweist,
  • einen Nachweis, dass es sich tatsächlich um Werbung für die Biofinity Energys Linsen handelt,
  • einen Gutschein als Nachweis, dass die Teilnehmende Partei 50 oder 30 Boxen des Produkts gekauft hat,
  • die WKZ-Rechnung an CooperVision.

4.6 Die teilnehmende Partei erhält nur eine Kompensation bis maximal EUR 450 oder EUR 200 Werbekostenzuschuss, auch wenn die tatsächlich angefallenen Werbekosten höher sind. Sind die Kosten geringer als EUR 450 oder EUR 200, erhält die teilnehmende Partei eine entsprechend geringere Kompensation.

5. Mangelfreiheit der individualisierten Marketingmaterialien
5.1 Die teilnehmende Person hat vor der Zurverfügungstellung oder der Veröffentlichung der angepassten Marketingmaterialien sicherzustellen, dass die durchgeführten Anpassungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder gegen Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Persönlichkeits-, Markenrechte etc.) verstößt.
5.2 Es ist verboten, Inhalte mit Gewaltdarstellungen zu verwenden. Zudem dürfen keine sexuellen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen, gegen die guten Sitten verstoßenden oder sonst rechtswidrigen Inhalte verwendet werden.

6. Vorzeitige Beendigung der Promotion
6.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Promotion - nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung - abzusagen oder zu beenden, falls die Integrität und Objektivität oder die richtige und ordnungsgemäße Durchführung in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, insbesondere durch Computerviren, Softwarefehler, Hackerangriffe, oder sonstige nicht autorisierte Eingriffe.

7. Haftung
7.1 Die Befreiten Parteien (d.h. CooperVision, seine Mitarbeiter, Beauftragen und Vertreter, seine Tochtergesellschaften und sonstigen verbundenen Unternehmen, gesellschaftsrechtlich beherrschenden Einheiten) haften für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
7.2 Für sonstige Verluste oder Schäden, die sich aus der Teilnahme an dieser Promotion oder der Weitergabe der VR Brille an die Endkunden ergeben, entbinden die Teilnehmenden Personen (mit der Teilnahme) die Befreiten Parteien von jeglicher Haftung, es sei denn, der Schaden entsteht der Teilnehmenden Person durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einer Befreiten Partei.
7.3 Die Befreiten Parteien haften insbesondere nicht für die rechtzeitige Verarbeitung und Weiterleitung der Eingaben der Persönlichen Daten und/oder sonstiger zur Teilnahme erforderlicher Daten. Sei es, dass die rechtzeitige Verarbeitung und Weiterleitung aufgrund der Natur und den Beschränkungen des Internets, technischer Probleme oder Computer-Fehlfunktionen oder eines Irrtums scheitert, es sei denn, sie beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten einer Befreiten Partei.
7.4 Für leichte Fahrlässigkeit haften die Befreiten Parteien nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“). Eine „Кardinalpflicht“ ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung die Promotion erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich die teilnehmende Person deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung für die Verletzung von Кardinalpflichten ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Regeln zur Speicherung und Verarbeitung Personenbezogener Daten
8.1 Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden Personen im Rahmen dieser Promotion  ist CooperVision.
8.2 Die im Rahmen dieser Promotion erhobenen personenbezogener Daten der Teilnehmenden Personen werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Promotion durch CooperVision oder von Dienstleistern, die CooperVision bei der Durchführung der Promotion einsetzt, insbesondere der Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Promotion, erhoben, gespeichert und verarbeitet.
8.3 Jede Teilnehmende Person kann jederzeit von ihrem Recht auf Auskunft, sowie Berichtigung, Löschung und Sperrung in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten durch Benachrichtigungen per E-Mail marketing@coopervision.de gegenüber CooperVision Gebrauch machen.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Soweit nationale Vorschriften nicht entgegenstehen und/oder solche entgegenstehenden Vorschriften nicht existieren, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar und es sind ausschließlich deutsche Gerichte für alle Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Promotion stehen, zuständig.
9.2 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.