Teilnahmebedingungen für die „Virtual-Reality-Brillen-Aktion“

Für die Virtual-Reality-Brillen-Aktion (im Folgenden „Promotion“) gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Bedingungen („Teilnahmebedingungen“)


1. Beschreibung
Im Rahmen dieser Promotion haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eine Virtual-Reality-Brille („VR-Brille“) zu erhalten. Voraussetzung ist die Erfüllung der unten spezifizierten Bedingungen. Zudem muss der Kooperationspartner noch VR-Brillen vorrätig haben.


2. Veranstalter
2.1. Die Promotion wird von der CooperVision GmbH, West Park 45, Siemensstraße 3, 64859 Eppertshausen, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) veranstaltet.
2.2. Kooperationspartner bei der Durchführung der Promotion sind die teilnehmenden Augenärzte und Optiker (nachfolgend „Kooperationspartner“ genannt).

3. Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme an der Aktion ist vom 23.10.17, 00:00 Uhr (MEZ) bis 31.05.18 24:00 Uhr (MEZ) („Teilnahmezeitraum“) möglich. Nur solange der Vorrat reicht.

4. Teilnahmeberechtigung
4.1. Teilnehmen dürfen nur Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, Schweiz und Österreich haben und zum Zeitpunkt der Teilnahme 18 Jahre oder älter sind.
4.2. Mitarbeiter des Veranstalters und der Kooperationspartner, dessen/deren Vertreter, Beauftragte oder Personen, die mit der Erstellung und Verwaltung der Promotion befasst sind, sowie die unmittelbaren Familienangehörigen dieser Personengruppen dürfen nicht teilnehmen.
4.3. Zur Teilnahme an der Promotion ist es erforderlich, dass sämtliche Persönliche Daten des Teilnehmers der Wahrheit entsprechen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, die teilnehmende Person von der Promotion auszuschließen.
4.4. Teilnehmer, die sich nicht an die Teilnahmebedingungen halten, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist der Kooperationspartner berechtigt, die VR-Brille nicht zu vergeben oder und zurückzufordern.

5. Teilnahme an der Promotion
5.1. Die Teilnahme an der Promotion erfolgt unentgeltlich.
5.2. Die Teilnahme erfolgt, indem der Teilnehmer während des Teilnahmezeitraums
  (i)  bei einem Kooperationspartner Kontaktlinsen für den digitalen Lifestyle testet,
 (ii)  den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Fragebogen durch Eingabe des Vor- und Nachnamens, der E-Mail-Adresse, Verschreibungsdetails (zusammenfassend „Persönliche Daten“) sowie die produktbezogenen Fragen ausfüllt.

6. VR-Brille
6.1. Nachdem der Teilnehmer den ordnungsgemäß ausgefüllten Fragebogen und die weiteren in Ziffer 5 beschriebenen Dokumente bei dem Kooperationspartner eingereicht hat, erhält er eine VR-Brille, vorausgesetzt, dass der Kooperationspartner dann noch VR-Brillen vorrätig hat.
6.2. Die Anzahl der VR-Brillen ist limitiert. Sie werden unter den Teilnehmer, die die Voraussetzungen der Promotion erfüllt haben, auf einer „first come first serve“ Basis verteilt.

7. Vorzeitige Beendigung der Promotion
7.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Promotion - nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung - abzusagen oder zu beenden, insbesondere wenn die Integrität und Objektivität oder die richtige und ordnungsgemäße Durchführung in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
7.2. Aus einer solchen vorzeitigen Absage oder Beendigung entstehen den Teilnehmern keinerlei Ansprüche.

8. Haftung
8.1. Die Befreiten Parteien (d.h. der Veranstalter, seine Mitarbeiter, Beauftragen und Vertreter, seine Tochtergesellschaften und sonstigen verbundenen Unternehmen, gesellschaftsrechtlich beherrschenden Einheiten, Zulieferer von Gewinnen und alle anderen direkt an der Ausrichtung der Promotion        beteiligten Personen wie z.B. der Kooperationspartner und die für ihn tätigen Personen) haften für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
8.2. Für sonstige Verluste oder Schäden, die sich aus der Annahme, dem Besitz oder der Verwendung eines der Gewinne oder aus der Teilnahme bzw. dem Versuch der Teilnahme ergeben, entbinden die Teilnehmer (mit der Teilnahme) die Befreiten Parteien von jeglicher Haftung, es sei denn, der Schaden entsteht der teilnehmenden Person durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einer Befreiten Partei.
8.3. Die Befreiten Parteien haften insbesondere nicht für Mängel der ausgegebenen Gewinne und sie sind auch nicht verantwortlich oder haftbar für Folgeschäden aus solchen Mängeln, es sei denn, der Mangel oder Folgeschaden entsteht den Teilnehmern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einer Befreiten Partei.
8.4. Die Befreiten Parteien haften insbesondere nicht für die rechtzeitige Verarbeitung und Weiterleitung der Eingaben der Persönlichen Daten und/oder sonstiger zur Teilnahme erforderlicher Daten. Sei es, dass die rechtzeitige Verarbeitung und Weiterleitung aufgrund der Natur und den Beschränkungen des Internets, technischer Probleme oder Computer-Fehlfunktionen oder eines Irrtums scheitert, es sei denn, sie beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten einer Befreiten Partei.
Für leichte Fahrlässigkeit haften die Befreiten Parteien nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“). Eine „Кardinalpflicht“ ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung die Promotion erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich die teilnehmende Person deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung für die Verletzung von Кardinalpflichten ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Regeln zur Speicherung und Verarbeitung Persönlicher Daten
9.1. Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Persönlicher Daten der Teilnehmer im Rahmen dieser Promotion ist der Veranstalter.
9.2. Die im Rahmen dieser Promotion erhobenen Persönlicher Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Promotion durch den Veranstalter oder von Dienstleistern, die der Veranstalter bei der Durchführung der Promotion einsetzt, insbesondere der Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Promotion, erhoben, gespeichert und verarbeitet.
9.3. Jeder Teilnehmer kann jederzeit von seinem Recht auf Auskunft, sowie Berichtigung, Löschung und Sperrung in Bezug auf ihre Persönlichen Daten durch Benachrichtigungen per E-Mail marketing@coopervision.de oder per Post gegenüber dem Veranstalter Gebrauch machen.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Die Entscheidungen des Veranstalters sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10.2. Soweit nationale Vorschriften nicht entgegenstehen und/oder solche entgegenstehenden Vorschriften nicht existieren, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar und es sind ausschließlich deutsche Gerichte für alle Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Promotion stehen, zuständig.
10.3. Sollten einzelne Regelungen dieser offiziellen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.